Nach Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) ist eine Insiderliste ein Verzeichnis aller Personen, die Zugang zu wesentlicher, nicht öffentlicher Insiderinformation haben, die den Wert eines Finanzinstruments beeinflussen könnte, wenn sie öffentlich gemacht würde.

Zweck und Bedeutung

Das Führen von ereignisbasierten Insiderlisten ist eine Verpflichtung unter der MMVO, um Insiderhandel zu verhindern. Personen mit wesentlichem Wissen könnten dieses nutzen, um einen unfairen Vorteil gegenüber Investoren am Markt zu erlangen.

Es ist notwendig, eine Insiderliste zu erstellen, wenn es eine verzögerte oder keine formelle Offenlegung von Insiderinformationen an die Öffentlichkeit gibt. In solch einem Fall muss der Emittent oder jemand, der in seinem Namen handelt, eine ereignisbasierte Insiderliste erstellen, um das Vorhandensein der Information und die Parteien, die davon wissen, zu dokumentieren, bis eine Offenlegung erfolgt.

Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Insiderinformationen müssen Emittenten separate ereignisbasierte Listen für jede Information erstellen.

Permanente Insiderlisten werden auch von einigen Unternehmen verwendet, um Personen zu identifizieren, die jederzeit Zugang zu Insiderinformationen haben.

Erforderliche Angaben auf einer Insiderliste

Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung muss eine Insiderliste folgende Angaben enthalten:

  • Die Art der Information
  • Die Namen und persönlichen Details der Personen, die davon wissen, wie Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und nationale ID
  • Das Datum und die Uhrzeit, zu der jeder Zugang erhalten hat, und die Begründung dafür
  • Das Erstellungsdatum der Liste

Aktualisierungen und Aufbewahrung von Daten

Es ist notwendig, dass die Insiderlisten so bald wie möglich aktualisiert werden, nachdem Änderungen aufgetreten sind. Zum Beispiel eine neue Person hat Zugang zu Insiderinformationen oder es ist ein zusätzlicher Grund entstanden für die Aufnahme einer Person in die Liste.

Emittenten sind verpflichtet, alle Versionen der Liste aufzubewahren, um sie bei Bedarf der nationalen zuständigen Behörde zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verlangt die MMVO, dass Unternehmen Aufzeichnungen über Insiderlisten mindestens fünf Jahre nach dem letzten Update aufbewahren, falls eine Untersuchung ansteht.

Mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung

Unternehmen müssen eine starke Compliance-Strategie haben, um Insiderlisten zu verwalten. Gemäß der MMVO können Verstöße gegen die ordnungsgemäße Pflege, Aktualisierung und Bereitstellung von Insiderlisten mit Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro geahndet werden.