Eine Person mit Führungsverantwortung (person discharging managerial responsibilities – PDMR) ist jemand der gegenüber dem Emittenten Weisungsbefugnis hat. Die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) Artikel 3(1)(25) definiert PDMR als:

  1. Mitglieder der Geschäftsleitung, Aufsichts- und Verwaltungsorgane des Emittenten.
  2. Weitere leitende Angestellte mit regelmäßigem Zugang zu Insiderinformationen und der Befugnis, Entscheidungen zu treffen, die direkt oder indirekt die Aussichten von Wertpapieren beeinflussen können.

Wer qualifiziert sich als eine Person mit Führungsverantwortung?

Gemäß der oben genannten MMVO-Definition gibt es zwei Kategorien von Personen mit Führungsverantwortung:

  1. Die erste Kategorie bezieht sich auf den Vorstand, CEO, Präsidenten und einige COOs.
  2. Die zweite Kategorie umfasst in der Regel Mitglieder der Geschäftsleitung des Emittenten. Wer sich als Person mit Führungsaufgabe in dieser Kategorie qualifiziert, hängt hauptsächlich von der Größe und den Geschäftsoperationen einer Organisation ab.

Welche Risiken bergen Insidergeschäfte?

Aufgrund ihrer Position in einem Unternehmen haben Führungspersonen häufig Zugang zu Insiderinformationen bezüglich Finanzinstrumenten. Deshalb sollten sie unter diesen Umständen auf der ereignisbasierten Insiderliste für diese Informationen stehen.

Die MMVO verbietet die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen, die den Preis von Wertpapieren beeinflussen könnte, wenn sie öffentlich gemacht würde. Eine Person mit Führungsaufgaben besitzt oft solche Informationen und deren Nutzung für ihre Handelsgeschäfte wäre rechtswidrig. Dies ist einer der Gründe für geschlossenen Zeiträume. Während dieser Zeiträume darf eine solche Person nicht in den Aktien seines Unternehmens handeln, für 30 Kalendertage vor der Bekanntgabe eines Zwischenfinanzberichts oder Jahresberichts.

Verpflichtungen einer Führungsperson (PDMR)

Führungspersonen (PDMRs) haben folgende Verpflichtungen, um die Einhaltung der MMVO zu gewährleisten:

Offenlegungspflichten

Gemäß MMVO Artikel 19 müssen PDMRs den Emittenten und die Regulierungsbehörden benachrichtigen, wenn sie persönliche Transaktionen mit den Finanzinstrumenten des Emittenten durchzuführen wollen auf den EU-Märkten.

Außerdem müssen PDMRs, die Transaktionen mit Emissionszertifikaten durchführen und die nationale Regulierungsbehörden über ihre diese und der damit verbundenen Derivate informieren. Der Emittent muss die Benachrichtigung innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Transaktion öffentlich machen.

Meldepflichten

Eine Person mit Führungsaufgaben muss die zuständigen Behörden über alle Personen informieren, die als nahestehende Person (persons closely associated) gelten. Sie müssen auch diese nahestehnden Personen schriftlich über ihre Verpflichtungen gemäß der MMVO Artikel 19 informieren.

Vorabgenehmigungsverfahren

Personen mit Führungsverantwortung (PDMRs) müssen eine Benachrichtigung, über ihre Absicht in die Finanzinstrumente des Unternehmens zu handeln, einreichen. Der Emittent hat dann drei Arbeitstage Zeit, diese Information zu veröffentlichen.

Geschlossene Handelsfenster

Eine geschlossene Periode gemäß MMVO ist die Zeit vor der Veröffentlichung offizieller öffentlicher Gewinnberichte. Auch wenn diese Informationen nicht genau sind, ist es einer Person mit Führungsaufgabe und anderen Personen im Management untersagt, während dieser Zeit Transaktionen mit den Finanzinstrumenten des Emittenten durchzuführen.