Insiderhandel liegt vor, wenn eine Person, die im Besitz von vertraulichen Informationen ist, diese nutzt, um einen unfairen Vorteil auf den Finanzmärkten zu erlangen. Die betroffene Partei wird typischerweise Finanzwertpapiere eines öffentlichen Unternehmens kaufen oder verkaufen, oder eine dritte Partei dazu ermutigen. Dies geschieht basierend auf materiellen Informationen, die sonst niemandem auf dem Markt zur Verfügung stehen.
Insiderhandel und die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO)
Hier finden Sie die wichtigen Punkte bezüglich Insiderhandel gemäß der MMVO:
Der Umfang des Marktmissbrauchs
Die MMVO beschreibt drei Arten von Marktmissbrauch, gegen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen sollten. Dazu gehören die illegale Offenlegung von vertraulichen Informationen, Marktmanipulation und Insidergeschäfte. Die Verordnung verbietet nicht nur den Kauf und Verkauf von Unternehmenswertpapieren auf der Grundlage von Insiderinformationen; sie verbietet auch jegliche Änderungen an ausstehenden Aufträgen.
Insiderlisten führen
Um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, müssen Unternehmen ereignisbasierte Insiderlisten führen, falls Informationen verzögert an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Listen sollten die persönlichen Daten von Personen enthalten, die über Insiderinformationen verfügen, den Grund für ihre Aufnahme und das Datum und die Uhrzeit, zu der die Informationen ihnen mitgeteilt wurden.
Dies hilft Ermittlern zu verstehen, wer Zugang zu den Informationen hatte und wann.
Geschlossene Perioden
Eine geschlossene Periode nach der MMVO ist, wenn bestimmten Personen verboten ist, Transaktionen mit Unternehmenswertpapieren durchzuführen, um Insidergeschäfte zu verhindern. Es umfasst die Zeit, nachdem ein öffentliches Unternehmen Insiderinformationen an seine Geschäftsleitung weitergegeben hat, wie z.B. Jahresergebnisberichte, und bevor diese Informationen öffentlich gemacht werden.
Beispiele für Insiderhandel
Einige Beispiele für Insiderhandel umfassen:
- Klassischer Insiderhandel: Die klassische Theorie des Insiderhandels ist, wenn Insider — Unternehmensführung, Mitarbeiter oder jede Person mit einer Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen — Finanzwertpapiere mit materiellen, privaten Informationen handeln.
- Tipper-Tippee: In dieser Form gibt ein Insider der Tipper Handelsempfehlungen basierend auf vertraulichen Informationen an einen Nicht-Insider den Tippee weiter. Sowohl der Tipper als auch der Tippee können zur Verantwortung gezogen werden, wenn letzterer auf Basis dieser Informationen handelt. Der Tipper verstößt jedoch in jedem Fall gegen die MMVO, indem er Insiderinformationen offenlegt.
- Zweckentfremdung: Die Zweckentfremdungstheorie des Insiderhandels liegt vor, wenn Personen, die nicht direkt mit dem Unternehmen verbunden sind, in den Besitz von Insiderinformationen gelangen und diese für den Handel nutzen. Zum Beispiel Anwälte, Berater, Buchhalter oder Investmentbanker, die vertrauliche Informationen eines Kunden für Insidergeschäfte missbrauchen.