Mit Marktmissbrauch wird jedes rechtswidrige Verhalten bezeichnet, das darauf abzielt, andere Marktteilnehmer zu benachteiligen. Dies verschafft der Person einen unfairen Vorteil gegenüber Investoren, die von dem Fehlverhalten nichts wissen. Es gibt verschiedene Verhaltensweisen, die als Marktmissbrauch bezeichnet werden. Dazu gehören die Verbreitung falscher Informationen, die Nutzung nicht öffentlicher Insiderinformationen für Trading-Aktivitäten, die Verzerrung von Preismechanismen und andere derartige illegale Aktivitäten.

Arten von Marktmissbrauch

Die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) umschreibt drei Kategorien von Marktmissbrauch:

Illegale Offenlegung vertraulicher Informationen

Dies bezieht sich auf die Weitergabe von wesentlichen Insiderinformationen an eine andere Person ohne Berechtigung. Zum Beispiel teilt ein CEO einem Dritten Informationen über eine potenzielle Übernahme mit.

Insiderhandel

Insidergeschäfte sind, wenn eine Person mit vertraulichen Informationen diese nutzt, um ihre Anteile zu kaufen oder zu verkaufen. Zum Beispiel bemerkt ein Buchhalter einer Finanzfirma einen Anstieg der Quartalsgewinne des Unternehmens. Da diese Informationen noch nicht öffentlich sind, wird deren Nutzung zum Kauf von Aktien in der Erwartung, dass sie an Wert gewinnen werden, wenn dies berichtet wird, als Insiderhandel angesehen.

Marktmanipulation

Marktmanipulation ist der absichtliche Versuch, das scheinbare Angebot und die Nachfrage eines Finanzinstruments künstlich zu steuern, um Investoren in die Irre zu führen. Zum Beispiel gibt ein Trader falsche Kaufaufträge ab, um den Eindruck zu erwecken, dass ein Finanzinstrument begehrter ist, als es tatsächlich ist.

Potenzielle Auswirkungen auf den Markt

Marktmissbrauch kann drastische Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Es beschränkt die vollständige Transparenz, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte erforderlich ist. Marktmissbrauch zerstört auch das Vertrauen der Anleger in Wertpapiere und Derivate, was zu geringerem Engagement auf den Märkten führt.

Vollstreckung

Um das Einhalten von Vorschriften zu gewährleisten, sind Unternehmen verpflichtet, Insiderlisten zu führen. Mit dem Ziel Personen zu überwachen, die Zugang zu vertraulichen, wesentlichen Informationen haben. Sie müssen auch ein Protokoll aller Transaktionen führen, um die Umstände darum zu ermitteln und die Szenarien bei Bedarf durch Gesetzgeber rekonstruieren zu können. Handelsüberwachung und Datenanalyse können auch genutzt werden, um Trends in Transaktionsaktivitäten zu identifizieren. In der EU können die Strafen für Marktmissbrauch für natürliche Personen bis zu 5.000.000 Euro und für juristische Personen bis zu 15.000.000 Euro oder 15% des Jahresumsatzes betragen.