Die verzögerte Offenlegung von Insiderinformationen bezieht sich auf das Recht von Emittenten, Insiderinformationen aus legitimen Gründen zurückzuhalten. Insiderinformationen sind präzise, wesentliche Informationen, die, wenn sie öffentlich gemacht würden, einen erheblichen Einfluss auf die Preise der zugehörigen Finanzinstrumente haben könnten.

Gesetzgebung zur verzögerten Offenlegung

Nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) ist eine verzögerte Offenlegung erlaubt, wenn:

  • Die Veröffentlichung der Insiderinformationen die legitimen Interessen des Emittenten wahrscheinlich beeinträchtigen würde, wie z.B. eube laufenden Verhandlung gefährden
  • Die Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet ist
  • Die Öffentlichkeit wahrscheinlich nicht in die Irre geführt wird durch die Verzögerung

Artikel 18 der MMVO unterstreicht die Bedeutung diejenigen zu benachrichtigen, die Zugang zu den verzögerten Insiderinformationen haben, und die Notwendigkeit, Insiderlisten zu erstellen.

Verfahren für die verzögerte Offenlegung

Hier ist das richtige Verfahren für die verzögerte Offenlegung von Insiderinformationen unter der MMVO:

Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen

Ein Emittent muss überprüfen, ob er die Anforderungen für die verzögerte Offenlegung von Insiderinformationen erfüllt, wie oben angegeben. Er muss auch den Prozess genau überwachen, um eine kontinuierliche Einhaltung während jedem Schritt sicherzustellen.

Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung

Die Entscheidung, die Offenlegung zu verzögern, muss schriftlich festgehalten werden und die Umstände, die dazu geführt haben, detailliert beschreiben. Sie sollte beweisen, dass die Bedingungen für die Verzögerung erfüllt sind, unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Entscheidungsfindung. Diese Aufzeichnungen müssen elektronisch aufbewahrt und den Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Erstellen Sie eine Insiderliste

Eine Insiderliste ist ein Verzeichnis aller Personen mit Zugang zu nicht offengelegten Unternehmensinformationen. Der Emittent muss die Namen und Kontaktdaten der Insider notieren, zusammen mit ihren Gründen für die Aufnahme und dem Datum und der Uhrzeit der Erstellung der Liste.

Informieren Sie alle Insider

Alle Insider müssen über ihre rechtlichen Pflichten informiert werden, die Informationen vertraulich zu behandeln, bis sie planmäßig offengelegt werden. Jede unrechtmäßige Offenlegung oder missbräuchliche Verwendung dieser Informationen zum persönlichen Vorteil ist unter der MMVO strafbar.

Deklarieren Sie die Verzögerung nach der Offenlegung

Sobald eine der oben genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt ist oder die Informationen öffentlich werden, muss der Emittent die zuständige nationale Behörde unverzüglich informieren. Um Transparenz zu fördern, müssen sie die Verzögerung der Offenlegung und die Umstände, die die Entscheidung umgeben, deklarieren.